Mediationsgesetz

Das erste deutsche Mediationsgesetz ist am 26.07.2012 in Kraft getreten. Die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung haben nun, wie auch in den USA, Irland, Frankreich und Österreich, einen konkreten gesetzlichen Rahmen erhalten.

Inhalt des Gesetzes sind u.a. die Begriffsbestimmung von Mediation, die Verfahren sowie die Aufgaben des Mediators. Die Verschwiegenheitspflicht und die Zertifizierung des Mediators.

Mit dem Mediationsgesetz will man die außergerichtliche Streitlösung in Deutschland stärken und die Justiz entlasten. Einvernehmlich, schnell und kostengünstig sollen private und geschäftliche Streitigkeiten zukünftig in einem gesetzlich strukturierten Mediationsverfahren gelöst werden können.